Rechtlicher Hinweis zu Fahrzeugänderungen
Tuningmaßnahmen und Änderungen an der Fahrzeugsoftware können die serienmäßigen Eigenschaften eines Fahrzeugs verändern und Auswirkungen auf dessen Betriebserlaubnis haben. Je nach Art und Umfang der Änderung können insbesondere eine technische Abnahme, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere, eine Genehmigung oder eine Mitteilung an zuständige Stellen bzw. den Versicherer erforderlich sein. Vor einer Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist vom Fahrzeughalter sicherzustellen, dass sämtliche gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen an Motor-, Getriebe- oder sonstiger Steuergerätesoftware können außerdem Auswirkungen auf Herstellergarantie, Gewährleistungsrechte, Kulanzleistungen, Versicherungsschutz sowie auf die Lebensdauer oder Belastung von Fahrzeugbauteilen haben. Gesetzlich zwingende Rechte und Haftungsansprüche bleiben unberührt. Eine Haftung kann nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Eingriffe in emissionsrelevante Systeme oder Funktionen – insbesondere Abgasrückführung (AGR), Dieselpartikelfilter (DPF), AdBlue-/SCR-Systeme, Lambdasonden, Katalysatoren oder vergleichbare Einrichtungen zur Abgasnachbehandlung und Emissionsüberwachung – können im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zu weiteren rechtlichen Folgen führen. Entsprechende Änderungen werden nur für rechtlich zulässige Einsatzzwecke durchgeführt.
Auch Änderungen an sicherheitsrelevanten Systemen, Airbag-, ABS-/ESP-, Wegfahrsperren-, Schlüssel-, Geschwindigkeitsbegrenzungs-, Beleuchtungs- oder sonstigen zulassungsrelevanten Funktionen dürfen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und bei bestehender Berechtigung vorgenommen und genutzt werden.
Softwareoptimierungen, Codierungen oder Fahrzeugänderungen, für die keine erforderliche Genehmigung oder Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt, sind ausschließlich für rechtlich zulässige Einsatzzwecke außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs vorgesehen. Die konkrete Zulässigkeit ist stets vom Einzelfall, dem Fahrzeug, der durchgeführten Änderung und dem vorgesehenen Einsatz abhängig.
Der Fahrzeughalter bzw. Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Abnahmen, Eintragungen, Genehmigungen und Mitteilungen vornehmen zu lassen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dieser Hinweis dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.