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Stage 1 · Baujahr 2000–2004
250 €
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Stage 1 · Baujahr 2005–2009
300 €
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Stage 1 · Baujahr 2010–2014
350 €
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Stage 1 · Baujahr 2015–2018
425 €
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Stage 1 · Baujahr 2019-2021
475 €
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Stage 1 · ab Baujahr 2021
Aktuell
ab 475,00 €
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AGR deaktivieren (EGR OFF)
begehrt
150 €
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DPF deaktivieren (DPF OFF)
begehrt
150 €
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AdBlue deaktivieren (AdBlue OFF)
begehrt
250 €
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Ölpumpendruck anpassen (VAG)
150 €
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O₂-Sensor / Lambdasonde deaktivieren
150 €
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100 €
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DTC im Motorsteuergerät dauerhaft löschen (DTC OFF)
Begehrt
150 €
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Schubabschaltung anpassen
180 €
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Luftmassenmesser deaktivieren
150 €
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Geschwindigkeitsbegrenzer anpassen
150 €
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CVN-Anpassung (BMW / VAG)
Bei Fremdtuning beträgt der Preis 200 €.
50 €
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150 €
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Ladedrucksensor kalibrieren
120 €
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BMW Sport-Display anpassen
150 €
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VAG Diebstahlschutz (OBD Protection)
75 €
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1. und 2. VAG-Codierung zusammen
25 €
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Jede weitere VAG-Codierung
5 €
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75 €
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Fehlerspeicher auslesen
Empfehlung
15 €
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Tacho- / Kombiinstrument-Service
ab 50 €
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ab 50 €
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Luftfahrwerk tieferlegen
Begehrt
50 €
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Wegfahrsperre anlernen
begehrt
ab 50 €
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ab 50 €
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Fahrzeugschlüssel anlernen
ab 50 €
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Airbag-Steuergerät zurücksetzen
75 €
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Radio- / Navigationscode ermitteln
ab 25 €
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Hinweis:
Jede Stage 1 beinhaltet eine individuelle Softwareanpassung. Gewählte Zusatzanpassungen können – sofern technisch möglich und zulässig – bereits im Preis der Stage 1 enthalten sein.
Tuningmaßnahmen und Änderungen an der Fahrzeugsoftware können die serienmäßigen Eigenschaften eines Fahrzeugs verändern und Auswirkungen auf dessen Betriebserlaubnis haben. Je nach Art und Umfang der Änderung können insbesondere eine technische Abnahme, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere, eine Genehmigung oder eine Mitteilung an zuständige Stellen bzw. den Versicherer erforderlich sein. Vor einer Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist vom Fahrzeughalter sicherzustellen, dass sämtliche gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen an Motor-, Getriebe- oder sonstiger Steuergerätesoftware können außerdem Auswirkungen auf Herstellergarantie, Gewährleistungsrechte, Kulanzleistungen, Versicherungsschutz sowie auf die Lebensdauer oder Belastung von Fahrzeugbauteilen haben. Gesetzlich zwingende Rechte und Haftungsansprüche bleiben unberührt. Eine Haftung kann nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Eingriffe in emissionsrelevante Systeme oder Funktionen – insbesondere Abgasrückführung (AGR), Dieselpartikelfilter (DPF), AdBlue-/SCR-Systeme, Lambdasonden, Katalysatoren oder vergleichbare Einrichtungen zur Abgasnachbehandlung und Emissionsüberwachung – können im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zu weiteren rechtlichen Folgen führen. Entsprechende Änderungen werden nur für rechtlich zulässige Einsatzzwecke durchgeführt.
Auch Änderungen an sicherheitsrelevanten Systemen, Airbag-, ABS-/ESP-, Wegfahrsperren-, Schlüssel-, Geschwindigkeitsbegrenzungs-, Beleuchtungs- oder sonstigen zulassungsrelevanten Funktionen dürfen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und bei bestehender Berechtigung vorgenommen und genutzt werden.
Softwareoptimierungen, Codierungen oder Fahrzeugänderungen, für die keine erforderliche Genehmigung oder Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt, sind ausschließlich für rechtlich zulässige Einsatzzwecke außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs vorgesehen. Die konkrete Zulässigkeit ist stets vom Einzelfall, dem Fahrzeug, der durchgeführten Änderung und dem vorgesehenen Einsatz abhängig.
Der Fahrzeughalter bzw. Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Abnahmen, Eintragungen, Genehmigungen und Mitteilungen vornehmen zu lassen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dieser Hinweis dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.